Kamerad Friedrich Reichert, von der Rettungshundestaffel der Feuerwehr Buchen hat die fachliche Befähigung für die Leistungsbewertung bei Rettungshundeprüfungen für Feuerwehr-Rettungshunde erbracht und wird mit Wirkung vom 01. Juli 2008 zum Prüfungsrichter für Rettungshundeteams der Feuerwehren (PR-RH Feuerwehr) nach den Mindeststandards der Rettungshunde-Ortungstechnik des Landesfeuerwehrverbandes Hessen (MRHOT - LFV Hessen) berufen.
Die Aufgaben der Rettungshunde-Ortungstechnik verlangen die auf Einheitlichkeit ausgerichtete Ausbildung der Rettungshundeführer (RHF). Dieses kann nur gewährleistet sein, wenn die mit der Prüfung beauftragten Prüfungsrichter (PR) die hierzu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, nach einheitlichen Kriterien ausgebildet und nach neuestem Erkenntnisstand geschult sind.
Die Prüfungsrichter müssen Gewähr dafür bieten, das Rettungshundewesen in der Feuerwehr allgemein, würdig und aufgabenorientiert vertreten zu können. Die Prüfungsrichter für das Rettungshundewesen nach den Bestimmungen des LFV Hessen üben ein Amt im Sinne eines Schiedsrichters für die Bewertung von Feuerwehrleistungsübungen oder Katastrophenschutzübungen aus.
Die Berufung berechtigt zur Tätigkeit als Prüfungsrichter im Rettungshundewesen der Feuerwehr. Der Prüfungsrichter darf Bewertungen nur nach der gültigen MRHOT Hessen und innerhalb einer genehmigten Prüfung durch die zuständige Gemeinde / Feuerwehr vornehmen.
Kamerad Friedrich Reichert ist ab dem 01. Juli 2008 berechtigt, Rettungshundeprüfungen nach der MRHOT des LFV Hessen abzunehmen und die jeweiligen Prüfungsergebnisse zu bescheinigen. Die Dauer der Anerkennung ist Abhängig von der Mitgliedschaft bei einer öffentlichen Feuerwehr.
Der Prüfungsrichter kann auch Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung einer Feuerwehr sein. Das Richteramt endet auf eigenen Antrag, jedoch spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres.
Andreas Quint
Beauftragter RHOT im LFV Hessen